Punkteabbau
Ab 01. Mai 2014 gilt das
neue Punktesystem
Die vorhandenen Punkte aus dem Verkehrszentralregister werden für das neue Fahreignungsregister umgerechnet.
Ein Führerscheinentzug erfolgt jetzt bei 8 Punkten.
Detaillierte Informationen dazu gibt es auf der Homepage des Kraftfahrtbundesamtes (KBA) und des Bundesverkehrsminiteriums (BMVI).
Der Punkteabbau in unserer Praxis
Für einen Punkteabbau nach § 4a des StVG gibt es jetzt ebenfalls
ein neues System - das Fahreignungsseminar. Es gliedert sich:
- in einen psychologischen Seminarteil von 2 x 75 Minuten Einzelgespräch
( mit einer vorgeschriebenen Pause zwischen den beiden Sitzungen von
mindestens 3 Wochen )
- und einem verkehrspädagogischen Seminarteil von 2x 90 Minuten mit
1 - 6 Teilnehmern pro Seminar in dafür zugelassenen Fahrschulen
( mit einer vorgeschriebenen Pause zwischen den Sitzungen von mindestens 1 Woche )
Die Dipl. Psychologen unserer Praxis verfügen über die Erlaubnis
zur Durchführung der Maßnahme.
. Die vorhandenen Punkte aus dem Verkehrszentralregister werden für das neue Fahreignungsregister umgerechnet.
Ein Führerscheinentzug erfolgt jetzt bei 8 Punkten.
Detaillierte Informationen dazu gibt es auf der Homepage des Kraftfahrtbundesamtes (KBA) und des Bundesverkehrsminiteriums (BMVI).
Der Punkteabbau in unserer Praxis
Für einen Punkteabbau nach § 4a des StVG gibt es jetzt ebenfalls
ein neues System - das Fahreignungsseminar. Es gliedert sich:
- in einen psychologischen Seminarteil von 2 x 75 Minuten Einzelgespräch
( mit einer vorgeschriebenen Pause zwischen den beiden Sitzungen von
mindestens 3 Wochen )
- und einem verkehrspädagogischen Seminarteil von 2x 90 Minuten mit
1 - 6 Teilnehmern pro Seminar in dafür zugelassenen Fahrschulen
( mit einer vorgeschriebenen Pause zwischen den Sitzungen von mindestens 1 Woche )
Die Dipl. Psychologen unserer Praxis verfügen über die Erlaubnis
zur Durchführung der Maßnahme.