Punkteabbau

Ab 01. Mai 2014 gilt das neue Punktesystem

Die vorhandenen Punkte aus dem Verkehrszentralregister werden für das neue Fahreignungsregister umgerechnet.
Ein Führerscheinentzug erfolgt jetzt bei 8 Punkten.
Detaillierte Informationen dazu gibt es auf der Homepage des
Kraftfahrtbundesamtes (KBA) und des
Bundesverkehrsminiteriums (BMVI)
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Der Punkteabbau in unserer Praxis

Für einen Punkteabbau nach § 4a des StVG gibt es jetzt ebenfalls
ein neues System - das Fahreignungsseminar. Es gliedert sich:
- in einen psychologischen Seminarteil von 2 x 75 Minuten Einzelgespräch
  ( mit einer vorgeschriebenen Pause zwischen den beiden Sitzungen von
   mindestens 3 Wochen )

- und einem verkehrspädagogischen Seminarteil von 2x 90 Minuten mit
  1 - 6 Teilnehmern pro Seminar in dafür zugelassenen Fahrschulen
  ( mit einer vorgeschriebenen Pause zwischen den Sitzungen von mindestens 1 Woche )

Die Dipl. Psychologen unserer Praxis verfügen über die Erlaubnis
zur Durchführung der Maßnahme
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Ilka Kuske
Dipl. Psychologin


Klinische Psychologin

Fachpsychologin für
Verkehrspsychologie (BDP)

Seminarerlaubnis
Verkehrspsychologie
im Fahreignungsseminar
(
§ 4a Abs.4 Straßenverkehrsgesetz)

Mitglied im Bundesverband
Niedergelassener
Verkehrspsychologen (BNV)

Mitglied im Bundesverband der
Psychologen (BDP)